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Beitrag in Sachen Umweltschutz

Kapitalanlagen, die ökologisch ausgerichtet sind, stehen bereits seit mehreren Jahren hoch im Kurs.

Anleger, die den Umweltschutz in den Focus ihrer Überlegungen stellen, suchen zudem eine ideale Kombination aus Renditeerwartungen und die Möglichkeit, innovative und umweltschonende Technologien stützen zu können.
Windfonds oder Windkraftfonds sind Gesellschaften, die wie konventionelle Investmentfonds auch, das Geld vieler Anleger sammeln, um es dann gemeinschaftlich anzulegen.
Diese sogenannten New- Energy- Fonds verfolgen das Ziel, Strom mit Hilfe von WIndkraftanlagen zu erzeugen, damit dieser ins öffentliche Netz einspeist werden kann.
Mit der Anlage seines Vermögens ist der private Anleger an einer Windparkgesellschaft beteiligt, wobei die Haftung des einzelnen Anlegers auf die Höhe der Kommanditeinlage beschränkt ist, sodass eine Nachschusspflicht entfällt.
Mit Gewinnen ist zu rechnen, wenn sich die Aufwendungen für die Konzeption, den Bau und die Instandhaltung der Anlagen niedriger gestalten als geregelte Einspeisevergütungen.
Zur Anlagepolitik eines solchen Fonds zählt, dass der Anleger anteilsmäßig an allen Verlusten und Gewinnen einer Windparkgesellschaft beteiligt ist.
Anlageziele und Höhe der Anlagen spielen dabei im Vorfeld eine entscheidende Rolle. Spielen bei einigen Anlegern Gründe wie die Teilnahme an zukunftsweisenden Projekten eine große Rolle, verfolgt der Großteil der Investoren immer noch das Ziel, auch hierbei mit entsprechend hohen Renditen zu rechnen, um das individuelle Portfolio zu ergänzen.
Jedoch gilt zu bedenken, dass beim Betrieb solcher Anlagen auch verstärkt mit unternehmerischen Risiken gerechnet werden muss. Übersteigen die Kosten für die Wartung und die Instandhaltung solcher Anlagen einen bestimtmen Rahmen, muss der Anleger mit Engpässen bei den Erträgen rechnen.
WIndkraftfonds ist generell als geschlossene Fonds konzipiert, wobei das Kapital langfristig angelegt bleiben muss, um die jeweiligen Projekte langfristig weiter treiben zu können.
Derjenige, der schnell wieder an Bargeld kommen muss, ist daher gezwungen, seine Anteile an Dritte nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage zu veräußern, da von Seiten der Fondsgesellschaft keine Verpflichtung besteht, Anteile wieder zurück zu nehmen.


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