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Inflationsrisiken nicht unterschätzen
Damit wird allgemein die Gefahr beschrieben, dass der Investor durch eine Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet.
Diesem Risiko sind der Realwert des Vermögens ebenso unterworfen, wie der reale Ertrag, der mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden soll.
Dies bedeutet, dass eine Inflationsrate von beispielsweise vier bis fünf Prozent im Jahr dazu führen kann, dass es zu einem "Geldschwund" kommt, der nicht zu unterschützen ist. In nur zwölf Jahren würde es dann zu einer Halbierung der Kaufkraft des Vermögens führen.
Daher ist angeraten, als Anleger auf die Realverzinsung zu achten, worunter man bei festverzinslichen Wertpapieren die Differenz zwischen der Inflationsrate und der Rendite versteht.
In der Vergangenheit war es hierzulande so, dass in den meisten Konjunktur- und Zinsphasen ein positiver Realzins bei Anleihen festzustellen war.
Wenn man als Anleger jedoch die Versteuerung des Einkommens aus einem Kapitalvermögen im Auge behält, ist es nicht immer möglich, einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes zu erzielen.
Somit bieten Aktien keinen Schutz gegen eine Geldentwertung. Der Anleger erhofft, einen bestimmten Ertragswert einer Aktie zu erzielen. Aus der Höhe der Inflationsrate und dem realen Gewinn in Form von Dividendeneinnahmen und Kursgewinnen wie auch Kursverlusten
kann sich dann für den Anleger eine positive wie auch negative Realverzinsung ergeben.
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