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Vermögensanlagen einer Fondsgesellschaft anvertrauen
Grundsätzlich gehört zu den Aufgaben einer Fondsgesellschaft, die ihr anvertrauten Gelder anzulegen und zu verwalten.
Dieses Sondervemögen muss dann nach den gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätzen des jeweiligen Fonds angelegt werden mit dem Ziel, es zu erhalten und zu vermehren.
Über das gesamte Fondsvermögen gibt die betreffende Investmentgesellschaft ihre Anteilscheine aus. Sondervernögen dieser Art setzen sich grundsätzlich aus den gekauften Wertpapieren, Immobilien, Geldmarktinstrumenten und sonstigen Vermögenswerten zusammen.
Einer Kapitalanlagegesellschaft ist es erlaubt, mehrere Sondervermögen aufzulegen, die sich durch Bezeichnungen unterscheiden und voneinander getrennt gehalten werden müssen.
Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich zudem, das gesamte Fondsvermögen nach dem bewährten Grundsatz der Risikomischung im Interesse der Anleger zu investieren.
Im Investmentgesetz ist zudem festgehalten, einen Mindestgrad der Risikomischung einzuhalten. Spezifische Vorschriften über zulässige Anlagewerte und Anlagegrenzen sind zudem in den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem Investmentgsetz enthalten.
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