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Welche Kosten fallen an?
Nur selten wird ein umfassender Service zum Nulltarif angeboten; nicht anders sieht es bei den meisten Vertriebswegen von Investmentfonds aus.
Anleger, die weder Lust noch Zeit haben, sich um die eigene Kapitalanlage permanent kümmern zu können, nutzen gern Investmentfonds als bequeme Alternative zu eigenen und zeitraubenden Recherchen an Börse und Märkten.
Der sogenannte Ausgabeaufschlag wird erhoben, um die entstandenden Betriebskosten zu decken und beträgt in der Regel bei Investmentgesellschaften für Rentenfonds drei und für Immobilien- und Aktienfonds fünf Prozent vom jeweiligen Rücknahmepreis.
Da Konkurrenz bekanntlich das Geschäft belebt, konnten vor über zehn Jahren die ersten Broker in Deutschland an den Start gehen und mit Discountpreisen aggressiv an den Markt gehen, was weitestgehend auch dazu geführt hat, auch anderswo nun Rabatte zu bekommen.
Wer sich halbwegs mit der Materie auskennt und sich im Vorfeld für bestimmte Fonds entschieden hat, kann bei Direktbrokern enorm einsparen; in einigen Fällen sogar bis zu 100 Prozent des eigentlich anfallenden Ausgabeaufschlages.
Auch für die Fondsverwaltung berechnet die Fondsgesellschaft interne Kosten, die in einer jährlich anfallenden Managementgebühr erhoben werden.
Für die Depotbankvergütung entstehen Kosten, die auf den Anleger "umgelegt" werden. Dazu gehören auch das Einlösen von Zinsscheinen, der Versand von Rechenschaftsberichten wie auch fällig werdende Honorare für Wirtschaftprüfer.
Um dem Kunden Vergleichsmöglichkeiten hinsichtlich der Gesamtkostenbelastung zu ermöglichen, gehen die meisten Investmentgesellschaften mit der sogenannten Total Expense Ratio (TER) an die Öffentlichkeit.
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