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Muss mit Folgekosten gerechnet werden?
Nicht nur der ausgewiesene Ausgabeaufschlag schlägt beim Fondserwerb zu Buche; auch andere Kosten kommen auf den Anleger zu.
Diese werden nicht separat verlangt und dem Anleger in Rechnung gestellt, sondern werden automatisch jährlich oder vierteljährlich vom Rücknahmepreis abgezogen, was dazu führt, dass sich die Rendite um diesen Anteil minimiert.
In erster Linie gehören die Kosten dazu, die für das Fondsmanagement entstehen. Ein festgelegter Prozentsatz wird jährlich vom durchschnittlichen Fondsvermögen dafür in Rechnung gestellt.
Für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren erhebt die Depotbank ebenfalls Kosten, die zwischen 0,03 und 0,2 Prozent jährlich variieren.
Nicht zu vergessen sind bei den laufend anfallen Kosten auch die Transaktionskosten. Ordert der Fondsmanager Anleihen oder Aktien über eine Bank oder einen Broker, werden wie bei jedem anderen Wertpapiergeschäft Transaktionsspesen fällig. Diese fallen aufgrund der hohen Anlagesummen von Fonds erheblich niedriger aus,als bei privaten Anlegern.
Mitunter haben Anleger mit einer mangelnden Transparenz in Bezug auf die anfallenden Kosten zu kämpfen.
Verkaufsprospekte weisen zwar die Kosten für das Fondsmanagement und die Depotbank aus, jedoch erfährt der Anleger nicht alles über die Transaktionsspesen und die Umrechnung von Fremdwährungspositionen.
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