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Ausgabeaufschläge- Wehrmutstropfen bei der Kapitalanlage
Ausgabeaufschläge bezeichnen die Kosten, die beim Erwerb von Anteilscheinen anfallen und mitunter einen großen Posten an Ausgaben darstellen.
Die Höhe dieser Kosten fällt in der Regel unterschiedlich hoch aus, wobei Fondsgesellschafen den jeweiligen Ausgabeaufschlag in ihrem Fondsprospekt dokumentieren müssen.
Der Anleger muss generell mit unterschiedlichen Kosten rechnen, wobei meist für Aktien- und Immobilienfonds fünf oder mehr Prozentpunkte auf den Ausgabeaufschlag veranschlagt werden. Dieser Aufschlag fällt meist höher als beim direkten Kauf von Anleihen und Aktien. Im Gegenzug werden dafür auch keine weiteren Kosten bei der Rückgabe von Fondsanteilen berechnet.
Einige ausländische Anbieter von Fonds sehen hierfür eine andere Regelung vor. Nicht selten werden für die Rücknahme von Anteilen zusätzliche Gebühren verlangt, wobei für den Anleger unter bestimmten Voraussetzungen Ausgabeaufschläge entfallen können.
Laut Vorgaben des Investmentgesetzes muss der Ausgabeaufschlag im Fondsprospekt dargestellt werden. Aber auch im Börsenteil von Tageszeitungen können diese Werte ermittelt werden..
Der jeweilige Ausgabeaufschlag gibt auch in Fondsprospekten keine unveränderliche Größe an, sondern definiert immer den maximalen Wert einer Anlage.
Werden Investmentfonds ohne einen Ausgabeaufschlag angeboten, entspricht der Ausgabepreis dem Rücknahmepreis. Fonds dieser Art werden als Trading Fonds oder No- Load- Fonds bezeichnet.
Der individuelle Beratungsbedarf des Anlegers bestimmt auch den Vertriebsweg von Investmentfonds. Wer zu den „Einsteigern“ gehört, die gern Näheres über Anlagestrategien erfahren möchten und auch das persönliche Beratungsgespräch „vor Ort“ benötigen, wird dem Weg zur Hausbank den Vorzug geben.
Fondsshops und freie Vermittler sind dagegen für den Kapitalanleger empfehlenswert, der seinen „Einkaufszettel“ bereits geschrieben hat und sich in Sachen Finanzen gut auskennt.
Hier ist der Ausgabeaufschlag für fast alle Fonds nahezu abgeschafft.
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