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Ertragsgarantien nutzen
Eine Fondsgesellschaft hat die Handhabe, Investmentfonds mit oder ohne Ertragsgarantie aufzulegen.
Gewährt die jeweilige Fondsgesellschaft eine solche Garantie, kann diese für eine festgesetzte Laufzeit hinsichtlich der Ausschüttungen gelten oder ist auf die Rückzahlung des angelegten Kapitals oder die jeweilige Wertentwicklung ausgerichtet.
Fonds dieser Art werden mit und ohne einer festen Laufzeit angeboten. Bei sogenannten Garantiefonds wird diese Zusicherung formal ausgesprochen und in einer Urkunde verbrieft. Damit erhält der Anleger einen Anspruch gegen den Garantiegeber.
Jedoch ist deutschen Fondsgesellschaften untersagt, Garantiegeschäfte zu tätigen.Statt dessen werden hierzulande Wertsicherungsfonds aufgelegt, die die Anlagestrategie verfolgen, des Wert des Fondsvermögens zum Laufzeitende hin abzusichern.
So kauft der eingesetzte Fondsmanager Optionen, die als sogenannte Risikopuffer eingesetzt werden. Jedoch geben solche Gesellschaften, im Gegensatz zu Garantiefonds, keine verbindliche Garantie ab, dass diese Form der Absicherung auch zum Laufzeitende wirklich greift.
Einige ausländische Fondsgesellschaften können im Ausland Wertsicherungs- wie auch Garantiefonds auflegen und diese dann in Deutschland verkaufen.
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