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Fondssparplan auch für die Absicherung im Alter geeignet

In der Regel hat jeder Arbeitnehmer, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen, die vom jeweiligen Arbeitgeber geleistet werden.


Ein Anspruch darauf entsteht durch einen abgeschlossenen Tarifvertrag, eine spezielle Betriebsvereinbarung oder einen einzelnen Arbeitsvertrag.
Will man über diesen Arbeitgeberzuschuss hinaus sparen, muss der Arbeitgeber damit beauftragt werden, zusätzlich Geld für die vermögenswirksamen Leistungen (vL) einzubehalten, um diesen Betrag auf das Anlagekonto zu überweisen.
Der Staat will auf diese Weise die gezielte Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern und dies mit Zulagen belohnen.
Nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende können von dem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen profitieren. Ebenso haben auch Beamte, Richter und Soldaten ein Anrecht auf diese besondere Form der Förderung, von der jedoch Selbstständige und Rentner ausgeschlossen sind.
Ist der Arbeitnehmer nur stundenweise erwerbstätig, hat dennoch die Chance, diese Leistungen zu beantragen. Diese richten sich anteilsmäßig nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
Als Anhaltspunkt dieser Fördermöglichkeit dienen Einkommensgrenzen, die bei Alleinstehenden bei 17 900 Euro und bei Verheirateten bei 35 800 Euro liegen.
Der Arbeitgeber muss im Vorfeld beauftragt werden, die Beträge entweder an die beauftragte Bausparkasse oder an ein Fondsunternehmen zu überweisen, wovon eine Auszahlung über das Gehalt ausgeschlossen ist.
Welcher Form der Geldanlage der Vorzug gegeben werden soll, liegt allein im ermessen des Arbeitnehmers, der gern dafür das Fondssparen einsetzt.
Die staatliche Sparzulage ist nach dem dritten Vermögensbeteiligungsgesetz auf 18 Prozent festgesetzt, wobei die Mindestlaufzeit sechs Jahre beträgt.
Nach dem Ablauf dieser Zeit kann der Sparer frei über die vermögenswirksamen Leistungen verfügen oder aber diese dafür verwenden, als Einmalzahlungen weiter zu investieren.
Nach dieser Mindestlaufzeit legt der Staat neben den bereits geleisteten Beiträgen der vermögenswirksamen Leistungen eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage oben drauf. In der Regel richtet sich diese Prämie nach dem Umfang der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen.
Will man in Fonds anlegen, steht meist das Ziel im Mittelpunkt, langfristig von einer hohen Rendite zu profitieren.
Hat sich der Anleger auf Aktien verlegt, sollten auch hierbei Chancen und Risiken objektiv gegeneinander gestellt werden. Eine Kapitalanlage in Aktien, verbunden mit vermögenswirksamen Leistungen, bietet einerseits eine höhere Rendite als eine Anlage in den herkömmlichen Bausparvertrag, umfasst aber auch größere Risiken, die marktbedingten Schwankungen unterliegen.


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