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Wie gestalten sich spezielle Kriterien eines AS- Fonds?
Angestrebt wird dies in den seltensten Fällen; jedoch kann der Anleger aus den unterschiedlichsten Gründen gezwungen sein, vorzeitig an sein Geld kommen zu müssen.
Wer sich in dieser Notlage befindet, hat bei einem AS- Fonds jederzeit die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen. Lediglich gilt, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalender-Vierteljahres einzuhalten.
Liegen besondere Härtefälle wie Arbeitslosigkeit oder andere Notfälle vor und kann der Anleger dies zweifelsfrei belegen, kann meist schon nach einem Monat gekündigt werden.
Diese Regelung erweist sich als Vorteil gegenüber den Kündigungsmodalitäten einer Kapital- Lebensversicherung, bei der ein vorzeitiger Ausstieg nur mit erheblichen Verlusten verbunden ist.
Allerdings gibt es bei AS- Fonds auch Einschränkungen, die es zu beachten gilt, wenn diese als zertifiziert gelten. Da sie staatlich gefördert werden, kann einer Kündigung auch nur noch in Ausnahmefällen stattgegeben werden.
Läuft der Sparplan ordnungsgemäß aus, hat der Sparer die Möglichkeit, eine Einmalauszahlung zu beantragen, oder eine monatliche Rentenzahlung zu beantragen. Zudem besteht auch die Chance, das angesparte Geld deponiert zu lassen, oder auch nur einen gewissen Teil in Anspruch zu nehmen.
Ist eine AS- Fonds mit einem Zertifikat belegt, wird eine Gesamtauszahlung in Zukunft nicht mehr möglich sein, da durch die staatliche Förderung vorausgesetzt wird, dass eine Auszahlung nur noch in Form einer Verrentung des angesparten Kapitals möglich ist und mit dem Beginn der Altersrente einsetzen kann.
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