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Gesetzliche Rahmenvorschriften
Zu den Grundsätzen dieser Anlageform gehört, dass Renten, Immobilien und Aktien gehalten werden dürfen.
Dadurch erhält der Anleger die Chance, auch mit kleineren Beträgen von einer breit angelegten Streuung profitieren zu können. Verbunden mit dieser Anlagestrategie ist eine erhebliche Minimierung des Anlagerisikos.
Grundsätzlich gilt, dass gemäß der Rahemenbedingungen, wenigstens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Beteiligungen, Aktien und Immobilien angelegt sein müssen. Aktien und Beteiligungen zusammen genommen sollten wenigestens 21 Prozent ausmachen, wobei die Höchstgrenze bei 75 Prozent liegt.
In beliebiger Menge können hingegen festverzinsliche Anleihen dem Vermögen beigemischt werden.
Begrenzt wird der Anteil an Immobilien. Nicht mehr als 30 Prozent dürfen im Fondsvermögen enthalten sein. Diese Begrenzung gilt auch für Anlagen, die einem Währungsrisiko ausgesetzt sind.
Stark begrenzt sind Anlagen in Derivate wie Optionen und Futures. Diese dürfen lediglich zur Absicherung des Vermögens verwendet und nicht als Risikoanlage eingesetzt werden.
Auch das Ausschüttungsverfahren ist festgelegt.
So sind AS- Fonds thesaurierend. Konkret bedeutet dies, dass die Erträge nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern wieder angelegt werden.
Zudem ist die jeweilige Fondsgesellschaft verpflichtet, nicht nur Einmalanlagen anzubieten, sondern auch Sparpläne.
Diesen Sparplänen liegt zugrunde, dass sie wenigstens über einen Zeitraum von 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr laufen müssen.
Trotz dieser Regelungen darf der Anleger nicht vergessen, dass AS- Fonds eigentlich zur Gruppe der Investmentfonds gehören und somit immer auch gewissen Risiken ausgesetzt sind und eine Mindestrendite nicht garantiert werden kann, wie es bei einer Kapital- Lebensversicherung der Fall ist.
Allerdings hat der Verbraucher keine Möglichkeit, von Erfahrungswerten hinsichtlich Renditen profitieren zu können, da diese Fonds erst seit kurzem auf dem Markt sind.
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