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Gesetzliche Bedingungen

Meist werden Investmentfonds als langfristige Anlageform gewählt und eignen sich daher gut zur Altersvorsorge.

Denn wer sein Kapital über einen langen Zeitraum anlegt, macht erfahrungsgemäß auch einen Gewinn.
Um nun Anlagen in Investmentfonds als Alternative zur Vorsorge im Ruhestand auch skeptischen Anlegern näher zu bringen, wurde vor neun Jahren ein staatliches Gütesiegel eingeführt.
Dieses gewährleistet, dass nur bestimmte Fonds, die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen erfüllen, sich auch als geeignete Form für die Altersvorsorge ausweisen lassen. Daher sind diese Fonds berechtigt, die Bezeichnung Altersvorsorge- Sondervermögen, auch AS- Fonds genannt, im Namen führen.
Um sinnvoll für den Ruhestand anlegen zu können, sollte ein AS- Fonds eine Laufzeit von 18 Jahren haben. Wer schon kurz vor dem Ruhestand steht, kann noch eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr nutzen.
Um die Risiken zu minimieren, verfolgt ein solcher Fonds die Anlagestrategie einer breiten Risikostreuung und darf Immobilien, Renten und Aktien halten.
Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört, dass wenigstens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Beteiligungen, Immobilien und Aktien gehalten werden müssen, wobei die Höchstgrenze von Aktien und Beteiligungen bei 75 Prozent liegt. In der Höhe begrenzt wird auch der Anteil an Immobilien sowie Anlagen, die einem Währungsrisiko unterliegen.
Beliebig hoch darf hingegen der Anteil an Rentenpapieren sein.
Gesetzliche Rahmenvorschriften regeln auch, dass die Erträge aus dem Fondsvermögen nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt werden und gelten somit als thesaurierend.
Abwohl mit einem Gütesiegel ausgestattet, muss sich der Anleger darüber im Klaren sein, dass auch AS- Fonds bestimmten Risiken unterliegen wie andere Investmentfonds auch.
Wer auf eine garantierte Mindestrente hofft, sollte dann besser eine Kapital- Lebensversicherung wählen.
Doch gilt es eher als unwahrscheinlich, dass nach einer 18jährigen Laufzeit bei Anlagen in AS- Fonds weniger Zinsen anfallen, als beispielsweise bei einer Kapital- Lebensversicherung.


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