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Ab November gilt ein verstärkter Anlegerschutz
Neue Regelungen bei der Vermittlung von Finanzprodukten sollen laut EU ab November dazu beitragen, die Transparenz bei Finanzgeschäften zu vergrößern.
So soll dann für die Anleger die Möglichkeit bestehen, Einzelheiten darüber zu erfahren, wie hoch die Provisionen eines Vermögensberaters ausfallen.
In welcher Höhe die Vermittlungsprovision des Beraters ausfällt, muss dann offen gelegt werden. Dieses Instrument soll dazu dienen, mögliche Konflikte des Beraters zu Anlageempfehlungen erkennen zu können.
Doch als Voraussetzung dafür gilt, dass der einzelne Anleger auch gezielte Fragen danach stellt. So ist eher damit zu rechnen, dass die meisten Vermögensberater versteckte Kosten nur dann offen legen werden, wenn auch entsprechende Fragen vom Anleger gestellt werden.
Hinzu kommt, dass Finanzdienstleister auch gezielter auf die wirtschaftliche Fähigkeit des Kunden eingehen müssen.
Individuelle Anlageziele und Liquidität des Kunden müssen dabei näher unter die Lupe genommen werden. Verlangt der künftige Anleger nach einem Produkt, das zweifelsfrei aus Sicht des Beraters nicht zu ihm passt, muss der Kunde darauf hingewiesen werden.
Hat der jeweilige Berater keine Kenntnisse über die persönlichen und wirtschaftlichen Zustände des Anlegers, dürfen dann grundsätzlich keine Dienstleistungen erbracht werden, was letztendlich zum Schutze des Anlegers beiträgt.
Freie Fondsvermittler dürfen jedoch weiterhin selbstständig Investmentfonds an Anleger vermitteln. Hat sich der Investor festgelegt, muss die Order so preisgünstig wie möglich durchgeführt werden. Berücksichtigt werden müssen unter anderem alle Kosten, die anfallen.
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