Kein selbständiges Sondervermögen stellt ein ,, Umbrellfonds,, dar. Diese Art von Fonds besteht aus zwei Unterfonds, die bezeichnet man dann jeweils als Investment- Fonds. Die Vorteile: Der Anleger kann die unterschiedlichen Unterfonds jeder Zeit tauschen ( switchen ) ohne Ausgabenaufschlag zu zahlen. Es wird nur eine Tauschgebühr berechnet, die aber sehr gering ausfällt. Der Vermögensanteil ist interessant, weil bei den periodischen Marktschwankungen in den Brandchen- und Länderfonds investiert werden.